Termine

Ferientermine im Schuljahr 2026/2027

Termine (Stand 12.07.2026) 




Bitte beachten – Beurlaubung vom Unterricht:

Gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19.08.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.07.2023, § 3 Befreiung und Beurlaubung gilt folgende gesetzliche Regelung: 

(2) Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern […] vom Unterricht beurlaubt werden.

Die Entscheidung trifft die Klassenleitung, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter. 

Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen, wenn sie vor einem Ferien-abschnitt liegt; liegt die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts zu beantragen.